| AGB | Hotel
am Stadtpark
Lieber Gast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm
wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau
wissen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten
Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsbedingungen
Bestandteil aller Verträge sind und Sie diese mit Ihrer Unterschrift
anerkennen.
1.) Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Bestellung von Zimmern und/oder
Bewirtung vom Hotel gegenüber dem Besteller zugesagt und schriftlich
bestätigt ist.
2.) An- und Abreise
Ohne anderslautende Vereinbarung stellt das Hotel bestellte Zimmerkapazitäten
am Anreisetag erst ab 15:00 Uhr zur Verfügung, eine Rückgabe
der Zimmerkapazitäten hat am Abreisetag bis spätestens 11:00
Uhr zu erfolgen. Im Falle verspäteter Abreise bis 18:00 Uhr ist
das Hotel berechtigt, bis zu 50% des Preises zu berechnen, danach bis
zu 100% des Preises. Reservierte Zimmer müssen am Anreisetag bis
18:00 Uhr bezogen sein, oder das Hotel ist schriftlich über eine
Spätanreise zu informieren, andernfalls kann das Hotel über
die bestellten Zimmer frei verfügen. Der Besteller von Veranstaltungen
übermittelt bis spätestens 1 Woche vor Anreise dem Hotel eine
Namensliste der Gäste.
3.) Definitive Teilnehmerzahl F&B-Leistungen
Der Besteller teilt dem Hotel 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die
definitive Teilnehmerzahl mit. Diese genannte Teilnehmerzahl ist Rechnungsgrundlage.
4.) a. Stornofristen Hotelzimmer
für lokale Firmenkunden:
Bis 16:00 Uhr am Anreisetag können bis max. 3 Zimmer kostenfrei
storniert werden. Stornierungen nach 16:00 Uhr und über 3 Zimmer
am Anreisetag, werden mit 80% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt,
sofern die Zimmer nicht weiter vermietet werden können Bei einer
Buchung ab 10 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen
um 3 Tage. Bei einer Buchung ab 25 Hotelzimmern verlängern sich
die genannten Stornofristen um 7 Tage. Zu Messen werden jeweils aktuelle
Stornofristen in die einzelne Reservierungs-bestätigung aufgenommen.
b. Stornofristen Hotelzimmer und
Pauschalen für Veranstaltungskunden:
Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Besteller die gebuchten
Leistungen kostenfrei stornieren.
Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 50 % der
gebuchten Leistungen berechnet. Stornierungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
werden mit 70 % der gebuchten Leistungen berechnet.Stornierungen bis
3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 90 % der gebuchten Leistungen
berechnet. Später eingehende Stornierungen werden mit 100 % der
gebuchten Leistungen berechnet. Bei einer Buchung ab 20 Hotelzimmern
verlängern sich die genannten Stornofristen um 7 Tage. Bei einer
Buchung ab 40 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen
um 14 Tage.
5.) No -Show / Rücktrittskosten
Im Falle der Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistungen ist der
Besteller zur Zahlung der bestellten Leistungen verpflichtet und zwar
in Höhe von:
100% für Buchungen der Zimmer
85% für Buchungen der Halbpension
70% für Buchungen der Vollpension
Sind dem Hotel darüber hinaus Kosten entstanden, z.B. durch Beauftragung
von Subunternehmen, sind diese gegen Beleg in vollem Umfang zu erstatten.
6.) Zahlungen
Alle vom Hotel gestellten Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt
ohne Abzüge zu begleichen. Das Hotel ist berechtigt zur Abwicklung
der Leistungen eine Vorrauszahlung zu vereinbaren. Bei nicht fristgerechtem
Eingang dieser Vorauszahlung kann das Hotel vom abgeschlossenen Vertrag
Abstand nehmen.
7.) Haftung des Bestellers
gegenüber dem Hotel
Der Besteller haftet dem Hotel gegenüber für alle durch ihn
oder seine Gäste mittelbar oder unmittelbar verursachten Schäden
oder Forderungen gesamtschuldnerisch. Für eingebrachte Sachen haftet
das Hotel nach den Bestimmungen des BGB, es sei denn, wenn das Zimmer
oder das Behältnis, aus dem Gegenstände entwendet wurden,
unverschlossen waren. Wertgegenstände bedürfen zur Haftung
in jedem Falle einer Hinterlegung gegen Quittung an der Rezeption.
8.) Haftungsausschluss des
Hotels
Das Hotel ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Programmteile
im Bereich von Rahmenprogrammen und Transfers, welche beim Hotel durch
den Besteller gebucht wurden, etwaige Subunternehmen zu beauftragen.
Dabei handelt das Hotel stets im Namen und Auftrag des Bestellers, im
Sinne eines Vermittlers und ist für die ordnungsgemäße
Erfüllung der Leistungen des jeweiligen Subunternehmers nicht haftbar.
Sollten sich hieraus etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers
gegen einen Subunternehmer ergeben, sind diese vom Besteller beim Subunternehmer
direkt anzumelden. Die Rechnungslegung des Hotels an den Besteller und
dessen Verpflichtung zur Zahlung bleiben hiervon unberührt.
9.) Sonstiges
Das Hotel behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen eine Erfüllung
unmöglich machen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden können. Änderungen in der Zimmervergabe,
der Technik, der zugesagten Räume oder Rahmenprogramme sind zulässig,
soweit dadurch keine wesentlichen Interessen des Bestellers betroffen
sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB unwirksam sein, so berührt das die Bestimmungen nicht.
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